Hausordnung der Goetheschule Mügeln (Änderung 08.11.2023)

Die Goetheschule Mügeln ist ein Ort des Lernens und Lehrens, aber auch eine lebendige Gemeinschaft. Um diese positiv zu erleben und gestalten zu können, müssen wir gesetzliche, organisatorische und soziale Regeln anerkennen und befolgen. Deshalb haben Vertreter der Lehrer- und Schülerschaft sowie Elternvertreter gemeinsam die folgende Hausordnung erarbeitet. Sie benennt diese Regeln im Einzelnen und legt fest, welche Mitverantwortung alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen und welche Pflichten sich daraus ergeben. Verstöße gegen diese Hausordnung ziehen Konsequenzen nach sich.

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Ausübung des Hausrechts obliegt dem Schulleiter und vom Schulleiter autorisierten Personen.

(2) Zum Schulgelände gehören das Schulgebäude, die Turnhallen, der Schulhof, der Schulsportplatz sowie der Fahrradabstellhof.

(3) Alle auf dem Schulgelände befindlichen Personen haben sich an die Hausordnung zu halten.

(4) Ausgehändigte Schulmaterialien, materielle Werte der Schule und das persönliche Eigentum anderer Schüler bzw. Lehrer sind zu achten und pfleglich zu behandeln.

(5) Der Unterricht darf nicht gestört werden.

(6) Handys sind während der Unterrichtsstunden aus- bzw. stummzuschalten und nicht zu benutzen. Die Wiedergabe von Tonaufzeichnungen über mitgebrachte Lautsprecher ist für Schüler nicht gestattet. Bei Verstößen gegen diese Anweisung werden die Geräte vom jeweiligen Lehrer eingezogen, in der Schulleitung deponiert und werden den Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Wir weisen darauf hin, dass das heimliche Fotografieren bzw. Filmen von Personen oder Sprachaufzeichnungen verboten sind und Strafbestände nach § 201 StGB darstellen. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.

(7) Kopfbedeckungen sind im gesamten Schulgebäude nicht erlaubt.

§2 Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen und auf dem gesamten Schulgelände

(1) Jeder Schüler hat Ordnung und Sauberkeit im Schulgelände einzuhalten.

§ 3 Unterricht

(1) Die Schüler sichern in den kleinen Pausen bzw. mit dem Vorklingeln ihre Unterrichtsbereitschaft. Sie befinden sich am Platz und halten die Arbeitsmaterialien bereit.

(2) Erscheint 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer, informiert der Klassensprecher einen zuständigen Lehrer.

(3) Die täglichen Vertretungsstunden werden in Aushängen bekannt gegeben. Lehrer und Schüler haben sich selbst über die ausgehangenen Vertretungsstunden zu informieren.

(4) Die Sitzordnung der Klassen legt der Klassenleiter fest. Fachlehrer sind befugt, Veränderungen für ihre Fächer vorzunehmen.

(5) Das Essen und Trinken während des Unterrichts ist nicht erlaubt. Ausnahmen können in Absprache mit dem Lehrer getroffen werden.

§4 Pausen und Freistunden

(1) Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen und Freistunden ist für die Schüler nicht gestattet. In planmäßigen Freistunden in der Klassenstufe 10 kann mit Erlaubnis der Eltern das Schulgelände verlassen werden.

(2) Grundsätzlich gehen alle Schülerinnen / Schüler während der großen Pausen auf den Schulhof.

(3) Während der Freistunden haben sich die Schüler so zu verhalten, dass der Schulalltag nicht gestört wird.

(4) Das Rauchen ist laut Nichtraucherschutzgesetz auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.

§5 Versäumnisse und Freistellungen

(1) Bei Erkrankung eines Schülers ist telefonisch bis 8.00 Uhr die Schule zu benachrichtigen. Schriftliche Entschuldigungen sind an den Klassenleiter umgehend am ersten Tag der Wiederteilnahme am Unterricht nachzureichen. Der Schüler ist zur Nacharbeit des Lehrstoffs verpflichtet.

§6 Außerunterrichtliche Veranstaltungen

(1) Die Schule bleibt frei von kirchlicher, parteipolitischer und kommerzieller Werbung. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

§ 7 Sicherheit und Schäden

(1) Fahrräder und Krafträder sind in den dafür vorgesehenen Stellflächen innerhalb des Schulgeländes abzustellen und anzuschließen. Es besteht kein Versicherungsschutz durch die Schule.

(2) Unfälle während der Schulzeit und auf dem Schulweg sind umgehend beim Fachlehrer und im Sekretariat zu melden und dort im Unfallbuch zu registrieren.

(3) Wird Schuleigentum durch Schüler vorsätzlich beschädigt, so haften sie für den Schaden. Sachbeschädigung ist ein Straftatbestand.

(4) Hieb-, Stich- und andere Waffen, Alkohol und Drogen sind in der Schule und bei Schulveranstaltungen verboten. Getränke in Glasbehältern sowie Cola dürfen nicht mitgebracht werden.

§ 8 Konsequenzen - Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

(1) Bei Nichteinhaltung der Hausordnung durch die Schüler finden gemäß §39 Schulgesetz Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Anwendung.

§9 Schlussbestimmungen

(1) Die Hausordnung ist für alle Schüler und Lehrer im gesamten Schulbereich gültig und gilt sinngemäß auch für Besucher.

(2) Besondere Regelungen erfolgen durch die Schulleitung.